Oldtimer Zulassung
Bei der Zulassung gibt es wieder einige Regeln, die das Leben deutlich einfacher machen: “Normale” Zulassung Es steht nirgendwo in der Strassenverkehrszulassungsordnung (StVZO), dass ein Fahrzeug aufgrund seines Alters nicht für den
Strassenverkehr zugelassen werden darf. Eine solche Regelung ist auch nicht absehbar, weil die Erfahrungen an der Stelle durchweg positiv sind. Aus rationalen Gründen gibt es dort keinen Handlungsbedarf. Auch die Abgasdiskussion, immer wieder
von Oldtimer-Gegnern angeregt, ist kein wirklich bedrohliches Thema. Aufgrund der geringen Zulassungszahlen und der geringen Fahrleistung der Oldies ist unser Hobby bei verantwortungsvollem Umgang mit dem Thema keine wirkliche Umweltbelastung.
Für die Zulassung benötigen Sie (beachten Sie auch die Angaben der
Oldtimerkennzeichen (Historisches Fahrzeug) Das
Oldtimerkennzeichen wurde eingeführt, um historisches Kulturgut zu erhalten. Der Gesetzgeber hat dabei einige Regeln eingeführt, die zusätzlich zu den Angaben für die “normale” Zulassung gelten:
Zulassungsstelle.
Rotes Oldtimer-Sammler-Kennzeichen: Das rote
Oldtimerkennzeichen ist besonders für Sammler interessant. Sie benötigen weder einen gültigen KFZ-Brief noch eine gültige Hauptuntersuchung (TÜV). Selbstverständlich sind Halter und Fahrer verantwortlich für den verkehrssicheren Zustand des
Fahrzeuges und müssen den bei einer Kontrolle oder einem Unfall nachweisen können. Bestehen Zweifel, kann die Polizei das Fahrzeug beschlagnahmen und ein Gutachten über die Verkehrssicherheit erstellen lassen. Die Beantragung für das erste
Fahrzeug ist aufwendig, aber für diejenigen, die eine rote Nummer nutzen können, ist es eine echte Erleichterung. Was es zu beachten gibt, weiss die
Leser Peter Schultes hat darauf hingewiesen, dass in bestimmten
Zulassungsbezirken offensichtlich das Führen eines Fahrtenbuches vorgeschrieben ist. Dort muss dann auch das Kennzeichen im jährlichen Abstand neu beantragt werden. (Vielen Dank für den Hinweis!) In anderen Kreisen gilt ein sog.
Vertrauensrecht, wer zweimal ein zeitlich befristetes Kennzeichen (jeweils ein Jahr) beantragt hat und sich regelkonform verhalten hat, erhält beim dritten Mal ein unbefristetes Kennzeichen. Kurzzeitkennzeichen: Für das
Kurzzeitkennzeichen benötigen Sie weder einen gültigen KFZ Brief noch eine HU, aber für die Verkehrssicherheit gilt das im Abschnitt zuvor gesagte. Diese Zulassung gilt maximal 5 Tage, alle weiteren benötigten Unterlagen gibt es bei der Fahrzeugbrief:
Wer einen Brief hat, kann diesen i.d.R. auch ohne Kaufvertrag als hinreichenden Eigentumsnachweis nutzen.
Ist der Brief nicht da, ist das auch nicht so tragisch. Sie benötigen dann zur
Beantragung eines neuen KFZ-Briefes:
motoclub.de Vertragsentwurf: ausfüllen, drucken und unterschreiben (Käufer und Verkäufer) - fertig!
Anschrift: Kraftfahrtbundesamt, Fördestrasse 16, 24944 Flensburg, Tel.: 04 61 316 0
Fax: 04 61 316 16 50
Tip: Wenn Sie den alten Brief noch haben, dieser aber ungültig ist, möchten Sie den doch auch gern behalten (besonders alte Originale), oder? Beim TÜV ist das alles kein Problem, aber einige Strassenverkehrsämter ziehen diesen auch gern zur Vernichtung ein. Drängen Sie darauf, dass das Dokument durch Abschneiden einer Ecke ungültig gemacht wird und zurückgegeben wird, dies ist sehr wohl noch zulässig und gängige Praxis. Falls Sie Ihrer Behörde nicht trauen, würde ich vorher mal ganz höflich telefonisch nachfragen.
Ansonsten benötigen Sie die üblichen Unterlagen (hier wird verraten, welche das sind)
Internet für Oldie-Fans
§§ Zulassung & TÜV
TÜV-Regeln
Oldtimer-Zulassung
Muster-Kaufvertrag
Mustergutachten
Update-Service
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